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   BVerwG, 04.11.1980 - 4 B 217.80   

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https://dejure.org/1980,4845
BVerwG, 04.11.1980 - 4 B 217.80 (https://dejure.org/1980,4845)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1980 - 4 B 217.80 (https://dejure.org/1980,4845)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1980 - 4 B 217.80 (https://dejure.org/1980,4845)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1980 - 4 B 217.80
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache, wenn sie Gelegenheit zur Klärung einer bisher ungeklärten Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung gibt (vgl. hierzu BVerwGE 13, 90 ff.).
  • BVerwG, 07.02.1964 - I C 104.61

    Unterschied zwischen einer Verletzung des VwGO § 86 Abs. 2 und des Grundsatzes

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1980 - 4 B 217.80
    Diese Auffassung deckt sich übrigens mit der Auslegung, die die bundesrechtliche Vorschrift des § 31 Abs. 2 BBauG in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gefunden hat (s. Urteil vom 7. Februar 1964 - BVerwG I C 104.61 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 1 und Beschluß vom 24. November 1967 - BVerwG IV B 6.67 - S. 2 f.).
  • BVerwG, 24.11.1967 - IV B 6.67

    Objektive Verhältnisse eines Grundstückes als Kriterien für die Bestimmung des

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1980 - 4 B 217.80
    Diese Auffassung deckt sich übrigens mit der Auslegung, die die bundesrechtliche Vorschrift des § 31 Abs. 2 BBauG in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gefunden hat (s. Urteil vom 7. Februar 1964 - BVerwG I C 104.61 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 1 und Beschluß vom 24. November 1967 - BVerwG IV B 6.67 - S. 2 f.).
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